Beförderung gefährlicher Güter
Stoffe und Gegenstände, die beim Transport zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt und die öffentliche Sicherheit werden können, nennt man gefährliche Güter. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter beginnt bereits bei ihrem Verpacken und dem Beladen der Fahrzeuge im Betrieb. Schon hier müssen Vorkehrungen getroffen werden, um Schadensfälle beim Transport zu verhindern oder den Schadensumfang so gering wie möglich zu halten. Die Gefahrgutvorschriften gelten nicht nur für die großen Betriebe, die mit ihren LKW z.B. Chemiebetriebe mit Gefahrgütern beliefern; sie gelten grundsätzlich auch für Klein- und Mittelbetriebe, die z.B. Gasflaschen zu ihren Baustellen transportierent.
Fragen zur Beförderung von gefährlichen Gütern beantwortet die für Sie zuständige Bezirksregierung.