
Hilfen für Betroffene des Bottroper Apothekerskandals
Zeichen der Anteilnahme und Solidarität
Mit der Verhaftung des ehemaligen Inhabers der „Alten Apotheke Bottrop“ Ende 2016 wurde bekannt, dass dieser über Jahre hinweg patientenindividuelle Krebstherapeutika hergestellt und abgegeben hatte, die eine reduzierte Wirkstoffmenge oder keinen Wirkstoff enthielten. Die strafrechtliche Aufarbeitung endete mit einer Verurteilung des Apothekers zu einer zwölfjährigen Haftstrafe.
Für die Betroffenen dieses Verbrechens hat das Land Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro für eine Billigkeitsleistung zur Verfügung gestellt.
Bislang richtete sich die Unterstützung an Personen, die ausweislich des Strafrechtsurteils des Landgerichts Essen von den vorsätzlichen Verstößen des Bottroper Apothekers gegen das Arzneimittelgesetz in der Zeit von 01. Januar 2012 bis 28. November 2016 betroffen waren, beziehungsweise deren Hinterbliebene. Dieser Personenkreis kann die Leistung nach der alten Richtlinie in Höhe von 5.000 Euro noch bis zum 31. März 2023 beantragen.
Erweiterter Personenkreis: Zukünftig sind alle Personen, die nachweislich im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 28. November 2016 im Reinraumlabor der „Alten Apotheke“ Bottrop individuell zubereitete Krebsmedikamente (Zytostatika-Zubereitungen) erhalten haben, beziehungsweise deren hinterbliebene Kinder oder Ehegatten bzw. Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft anspruchsberechtigt. Zu diesem erweiterten Personenkreis gehören ebenfalls die Anspruchsberechtigten nach der alten Richtlinie, die ihren Antrag nicht fristgerecht bis zum 31. März 2023 eingereicht haben.
Der Anspruch auf die Billigkeitsleistung bedeutet nicht zwingend, dass die Anspruchsberechtigten im konkreten Einzelfall tatsächlich in ihrer Qualität erheblich geminderte patientenindividuelle Infusionslösungen bekommen haben.
Durch die Leistung möchte das Land Nordrhein-Westfalen seine Anteilnahme und Verbundenheit mit den Betroffenen zum Ausdruck bringen. Auch wenn das entstandene Leid und die Unsicherheit natürlich nicht mit Geld aufzuwiegen sind, soll die Leistung zumindest helfen, entstandene Notlagen ein Stück weit abzumildern und ein Zeichen der Solidarität setzen.