Unterstützungsfonds Bottrop

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Unterstützung für Betroffene des Bottroper Apothekenskandals

Hilfen für Betroffene des Bottroper Apothekerskandals

Zeichen der Anteilnahme und Solidarität

Die Betroffenen des „Bottroper Apothekerskandals“ haben durch die Abgabe von in ihrer Qualität erheblich geminderten patientenindividuellen Infusionslösungen zur Krebsbehandlung großes Leid erfahren. Als Zeichen der Anteilnahme und Solidarität stellte das Land Nordrhein-Westfalen 10 Millionen Euro zur Verfügung. Im Dezember 2022 hat der Landtag beschlossen, den Kreis der Anspruchsberechtigten auszuweiten. Die Leistung kann ab sofort beantragt werden.

Mit der Verhaftung des ehemaligen Inhabers der „Alten Apotheke Bottrop“ Ende 2016 wurde bekannt, dass dieser über Jahre hinweg patientenindividuelle Krebstherapeutika hergestellt und abgegeben hatte, die eine reduzierte Wirkstoffmenge oder keinen Wirkstoff enthielten. Die strafrechtliche Aufarbeitung endete mit einer Verurteilung des Apothekers zu einer zwölfjährigen Haftstrafe.

Für die Betroffenen dieses Verbrechens hat das Land Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro für eine Billigkeitsleistung zur Verfügung gestellt.

Bislang richtete sich die Unterstützung an Personen, die ausweislich des Strafrechtsurteils des Landgerichts Essen von den vorsätzlichen Verstößen des Bottroper Apothekers gegen das Arzneimittelgesetz in der Zeit von 01. Januar 2012 bis 28. November 2016 betroffen waren, beziehungsweise deren Hinterbliebene. Dieser Personenkreis kann die Leistung nach der alten Richtlinie in Höhe von 5.000 Euro noch bis zum 31. März 2023 beantragen.

Erweiterter Personenkreis: Zukünftig sind alle Personen, die nachweislich im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 28. November 2016 im Reinraumlabor der „Alten Apotheke“ Bottrop individuell zubereitete Krebsmedikamente (Zytostatika-Zubereitungen) erhalten haben, beziehungsweise deren hinterbliebene Kinder oder Ehegatten bzw. Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft anspruchsberechtigt. Zu diesem erweiterten Personenkreis gehören ebenfalls die Anspruchsberechtigten nach der alten Richtlinie, die ihren Antrag nicht fristgerecht bis zum 31. März 2023 eingereicht haben.

Der Anspruch auf die Billigkeitsleistung bedeutet nicht zwingend, dass die Anspruchsberechtigten im konkreten Einzelfall tatsächlich in ihrer Qualität erheblich geminderte patientenindividuelle Infusionslösungen bekommen haben.

Durch die Leistung möchte das Land Nordrhein-Westfalen seine Anteilnahme und Verbundenheit mit den Betroffenen zum Ausdruck bringen. Auch wenn das entstandene Leid und die Unsicherheit natürlich nicht mit Geld aufzuwiegen sind, soll die Leistung zumindest helfen, entstandene Notlagen ein Stück weit abzumildern und ein Zeichen der Solidarität setzen.

Antragsstellung

Wichtige Informationen
Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Antragsformular: ausgefüllt und unterschrieben

Personalausweis: in Kopie

Nachweise über den Erhalt von individuell zubereiteten Krebsmedikamenten (Zytostatika-Zubereitungen) aus der „Alten Apotheke“ in Bottrop in der Zeit vom 01. Januar 2001 bis zum 28. November 2016: Der Nachweis dürfte sich in der Regel aus der Nennung im Urteil ergeben. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die betreffenden Antragsteller und Antragstellerinnen kontaktiert und darum gebeten Unterlagen, die den Erhalt der Krebsmedikamente aus der „Alten Apotheke“ in Bottrop im entsprechenden Zeitraum belegen (z. B. Rechnungen), einzureichen.
 

Bis wann kann ich die Antragsunterlagen einreichen?

Die Frist zur Einreichung der Anträge für die Anspruchsberechtigten nach der alten Richtlinie endet am 31. März 2023.

Für den erweiterten Personenkreis gilt:
Die Frist zur Einreichung der Anträge für den erweiterten Personenkreis endet am 30. Juni 2023.
 

Was muss ich als Hinterbliebene oder Hinterbliebener beachten?

Hinterbliebene müssen ihre Empfangsberechtigung zusätzlich durch Personenstandsurkunden nachweisen

  • bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern: Sterbeurkunde;

  • bei anderen Hinterbliebenen: Sterbeurkunde und Geburtsurkunde zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses mit dem bzw. der Verstorbenen

Mit dem Antrag müssen die Hinterbliebenen außerdem versichern, dass die Beantragung der Billigkeitsleistung im Einvernehmen mit weiteren Empfangsberechtigten erfolgt oder solche nicht vorhanden sind

Wohin schicke ich die Antragsunterlagen?

Die Unterlagen können auf dem Postweg oder per E-Mail eingereicht werden.

Postalische Einreichung:
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat VI A 3
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
 
Elektronische Einreichung:
Bot-Apo@mags.nrw.de

Wie hoch ist die Leistung?

Die Leistung beträgt einmalig 5.000 Euro.

Für den erweiterten Personenkreis gilt:
Die Billigkeitsleistung für den erweiterten Personenkreis errechnet sich aus den am 30. Juni 2023 zur Verfügung stehenden Mitteln im Verhältnis zu der Anzahl der bewilligten Anträge. Maximal beträgt die Leistung einmalig 5.000 Euro pro betroffener Person.
 

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