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Unterweisung der Beschäftigten
Grundlage der Unterweisung ist der § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes.
Neben der grundsätzlichen Regelung der Unterweisung im Arbeitsschutzgesetz gibt es eine Reihe von konkretisierenden Vorschriften und Regeln zu den Themen Unterweisung und Betriebsanweisung. Beispiele hierzu finden Sie bei den folgenden Links.
- Gefahrstoffverordnung,
weiter ausführend dazu die TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ - Betriebssicherheitsverordnung
- Biostoffverordnung
- Lasthandhabungsverordnung
- PSA-Benutzungsverordnung
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1)
- DGUV Information 211-010 „Sicherheit durch Betriebsanweisungen“ (bisher: BGI 578)