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Zahnärztin/Zahnarzt
Die Ausübung des Berufs ist in Deutschland nur aufgrund einer gültigen Berufszulassung (Approbation oder Berufserlaubnis) zulässig. Die Approbation ermächtigt zur Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland. Der zahnärztliche Beruf ist kein Gewerbe, sondern seiner Natur nach ein freier Beruf.
Zahnärztliche Ausbildung
Im Studiengang Zahnmedizin bestehen an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus).
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt zentral durch die Stiftung für Hochschulzulassung.